Regensburger Urteil gegen Ex-Generalkonservator

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den früheren Chef des Landesamtes für Denkmalpflege, Egon-Johannes Greipl, zu Schadensersatz verdonnert. Er soll 730.000 Euro an den Freistaat Bayern zurückzahlen. Greipl hatte Mitarbeiter mit nicht ganz korrekten Verträgen angestellt. Der Freistaat musste daher Beiträge für die Sozialversicherung nachzahlen, das Geld will er zurück. Greipl kann Berufung gegen das Urteil einlegen.