Regensburger Polizei stoppt gleich acht Alkoholsünder

Die Polizeiinspektion Regensburg Süd hat in zwei Tagen insgesamt acht Verstöße festgestellt, bei denen Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Alkohol ein Kraftfahrzeug geführt haben. In der Nacht am Donnerstag, 01.02.2022 wurden zwei Pkw-Fahrer und drei Fahrer von E-Scootern kontrolliert, welche unter dem Einfluss von Alkohol standen. Vier der Kraftfahrzeugführer müssen sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Bei einem der E-Scooter Fahrer lag der festgestellte Atemalkoholwert deutlich über 1,0 Promille, sodass bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Den 23-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

In der darauffolgenden Nacht wurde gegen 01:00 Uhr ein Pkw angehalten. Der 43-jährige Fahrer war ebenfalls deutlich alkoholisiert. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem konnte bei der Durchsuchung noch eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Er wurde zur Durchführung einer Blutentnahme zur Dienststelle verbracht. Neben dem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr muss er sich außerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten. Ihm wurde vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen.

Zusätzlich mussten zwei E-Scooter Fahrer aufgrund ihrer Alkoholisierung beanstandet und ihre Weiterfahrt unterbunden werden. Hier lag der festgestellte Atemalkoholwert im Ordnungswidrigkeitenbereich.

Auffällig ist, dass ein großer Teil der festgestellten Verstöße beim Fahren mit E-Scootern vorliegen. Bereits im Oktober 2022 wurde hierzu eine Präventionskampagne durch die Polizeiinspektion Regensburg Süd gestartet. Hierfür wurde mittels einer Plakataktion, vorrangig in Diskotheken und Bars aber auch in den Hoch- und Berufsschulen, die Promillegrenzen in Erinnerung gerufen. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt und somit die gleichen Grenzwerte gelten, wie beim Führen von Pkw.

© Polizeiinspektion Regensburg Süd