Das Amtsgericht Regensburg hat heute einen Kripobeamten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Der Polizist hatte einem Tatverdächtigen die Hand ins Gesicht geschlagen. Der Mann sollte für die Polizei sein Handy entsperren, versuchte aber, es zu zerbrechen und so Beweismittel zu vernichten. Der Schlag ins Gesicht war für das Gericht rechtmäßig, er hat dazu gedient, den Geschlagenen abzulenken, nicht ihn zu verletzen. Ein anderes, milderes Mittel hatte der Kriminaler nicht, so das Gericht.
Regensburger Kriminaler vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen

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