Regensburger Grüne bedauern Flächenfraß-Urteil

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute ein Volksbegehren gegen den Flächenfraß im Freistaat als unzulässig erklärt. Die Grünen und mehrere Umweltverbände hatten gefordert, dass pro Tag maximal eine sieben fußballfeldergroße Fläche zubetoniert werden darf. Der Regensburger Bundestagsabgeordnete der Grünen Stefan Schmidt bedauert die Entscheidung des Gerichts, respektiert sie aber. Dennoch müsse die Betonflut in Bayern dringend gesetzlich eingedämmt werden, so Schmid weiter. Der Freistaat sei bundesweit der größte Verschwender beim Flächenverbrauch.