Das Landgericht Regensburg hat einen Schausteller-Gehilfen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der 27-Jährige soll beim Pfingst-Volksfest in Neustadt an der Donau mit einer 14-Jährigen geschlafen haben. Vor Gericht konnte kein ausreichender Nachweis für eine Vergewaltigung erbracht werden, erklärte ein Gerichtssprecher. Unter anderem hatte sich die 14-Jährige bei ihrer Aussage in Widersprüche verstrickt. Das Landgericht urteilte daher „Im Zweifel für den Angeklagten.“
Regensburg: Freispruch für Schausteller-Gehilfen