Prügelattacken in Amberg: Asylbewerber muss ins Gefängnis

Die Vorfälle in Amberg hatten Ende 2018 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und die Debatte um die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber angeheizt. Jetzt liegen die Urteile gegen die vier Angeklagten vor, die Passanten wahllos attackiert haben.

Er hat Passanten grundlos niedergeschlagen, auf sie eingeprügelt und selbst auf seine am Boden liegenden Opfer noch
eingetreten – wegen seiner Beteiligung an der Amberger Prügelattacke Ende vergangenen Jahres soll ein 18 Jahre alter Asylbewerber mehr als zwei Jahre hinter Gitter. Das Amtsgericht Amberg verurteilte den jungen Iraner am Freitag unter anderem wegen Anstiftung zu vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten.

Drei mitangeklagte afghanische Asylbewerber kommen hingegen mit Jugendstrafen zwischen 6 und 13 Monaten davon; sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die drei bisher in Untersuchungshaft einsitzenden Afghanen verließen das Gericht als freie Männer. Bei der Urteilsverkündung wirkten sie sichtlich erleichtert.

Das Quartett hatte während des fünftägigen Prozesses gestanden, Ende 2018 betrunken durch die Amberger Innenstadt gezogen zu sein und dabei grundlos auf Passanten eingeprügelt zu haben. Die damals 17 bis 19 Jahre alten Männer griffen 21 Menschen an, 15 davon wurden verletzt. Die genauen Motive für die Übergriffe blieben auch während
des Prozesses weitgehend unklar. Der Vorfall hatte seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine erneute Debatte über eine konsequentere Abschiebung von ausländischen Straftätern ausgelöst.

Als Haupttäter stuft das Gericht den 18 Jahre alten Iraner ein. Er habe seine betrunkenen Bekannten immer wieder dazu ermuntert, auf zufällig vorbeikommende Passanten einzuschlagen, betonte der Vorsitzende Richter Peter Jung. Zudem sei er – anders als seine Mitangeklagten – ausnahmslos an allen Taten beteiligt gewesen, betonte Richter Jung in seiner Urteilsbegründung.

Auch der Umstand, dass er schon wenige Wochen zuvor an Prügeleien in Regensburg beteiligt und deswegen zu Jugendarrest verurteilt worden sei, belaste den Iraner. Dieser sei enorm schnell rückfällig geworden, machte der Vorsitzende Richter deutlich. Nach Auskunft seines Verteidigers will der junge Iraner seine Strafe akzeptieren.
Auf eine Berufung wolle man verzichten, um nicht den Therapieerfolg der vom Gericht angeordneten Entziehungskur zu gefährden.

Das Urteil basiert auf einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Mit der Aussicht auf eine
mildere Strafe hatten sich alle Angeklagten zu Geständnissen bereiterklärt. Auf der Basis erhielt der 20 Jahre alte Afghane eine Jugendbewährungsstrafe von dreizehn Monaten, sein ein Jahr jüngerer Landsmann eine von acht Monaten und der 18 Jahre alte Afghane eine von sechs Monaten. Für die Angeklagten sprach nach Einschätzung des Gerichts ihr umfassendes Geständnis – gegen sie die Brutalität, mit der sie ohne Grund auf arglose Passanten eingeprügelt hätten.

Mit Blick auf die Empörungswelle, die die Übergriffe ausgelöst hatten, warnte Jung davor, in den Angeklagten einen „Blitzableiter für Bürger zu sehen“, die die Vorfälle stark aufgewühlt hätten. „Der richtige Ort für Äußerungen zu sozialen oder gesellschaftlichen Fragen ist das Wahllokal, nicht der Gerichtssaal.“ Auch könne es nicht darum gehen, an den vier Asylbewerbern ein Exempel zu statuieren. Die jungen Afghanen hätten trotz der wenigen Lebensjahre eine „bewegte Geschichte“ hinter sich. „Trotzdem sind sie Menschen, die Schuld auf sich geladen haben“, unterstrich der Richter. (dpa)