Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring beginnt Ende Januar

Nach den mutmaßlichen Wahlfälschungen in Geiselhöring (Landkreis Straubing-Bogen) vor drei Jahren müssen sich
von Ende Januar an fünf Angeklagte vor Gericht verantworten. Wie ein  Sprecher des Landgerichts Regensburg am Freitag mitteilte, geht es um Manipulationsvorwürfe im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in der niederbayerischen Stadt im März 2014.

Die Angeklagten sollen die Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben. Die Erntehelfer waren zudem gar nicht stimmberechtigt, weil es sich bei ihnen um Saisonarbeiter handelte. Aus diesem Grund sollen die Angeklagten deren Wohnsitzanmeldungen fingiert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Verleiten zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor – beziehungsweise Beihilfe dazu. Hauptbeschuldigter ist ein
Spargelbauer, der die Erntehelfer beschäftigte. Seine Parteizugehörigkeit war – wie die der weiteren Angeklagten – zunächst unklar. Gegen seine Frau, die damals für die CSU als Stadt- und Kreisrätin kandidierte, ließ das Gericht die Anklage nicht zu.

Die Regierung von Niederbayern hatte die Wahl für ungültig erklärt,
die Bürger mussten Anfang Februar 2015 erneut ihre Stimme abgeben.

Für den am 29. Januar beginnenden Prozess sind 18 Verhandlungstage
geplant. 46 Zeugen und zwei Sachverständige sind geladen. Das Urteil
könnte am 16. März gesprochen werden.