Plädoyers im Raser-Prozess von Achslach verschoben

Im Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall im Bayerischen Wald hat das Gericht am Freitag kurzfristig zusätzliche Zeugen vernommen. Die vor dem Landgericht Deggendorf ursprünglich vorgesehen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern werden verschoben. Die weitere Planung stand zunächst noch nicht fest. Bislang war für den 21. November die Urteilsverkündung geplant.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 28 und 54 Jahre alten Angeklagten vor, im Juli 2018 bei Achslach (Landkreis Regen) ein verbotenes Rennen Auto gegen Motorrad veranstaltet und dabei den Tod eines entgegenkommenden Oldtimer-Fahrers verursacht sowie weitere Menschen verletzt und gefährdet zu haben. Bei der Vernehmung der Zeugen am Freitag ging es vor allem um die Frage, ob das Raser-Duo die Strecke zwei- oder dreimal auf und ab gefahren ist.

Das Todesopfer ist ein 38 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Cham. Sein zehnjähriger Sohn, der mit im Wagen saß, erlitt lebensgefährliche Verletzungen und ist seither schwerbehindert. Er und seine Mutter sind Nebenkläger. Die Angeklagten erklärten sich im Rahmen eines außergerichtlichen Täter-Opfer-Ausgleiches bereit, der Familie 31.000 sowie 25.000 Euro zu zahlen.