Oberlandesgericht lehnt Klage gegen Regensburger Seniorenstift ab

Die Stadt Regensburg darf über ihre Tochter, die Regensburger Seniorenstift GmbH, das Bürgerheim Kumpfmühl finanziell unterstützen. Es handelt sich um keine Wettbewerbsverzerrung, stellte das Oberlandesgericht Nürnberg jetzt klar. Der Bundesverband sozialer Anbieter hatte gegen die Förderpraxis der Stadt geklagt und bereits vorm Landgericht Regensburg verloren. Der Bundesverband rief daher die nächsthöhere Instanz an. Die Stadt Regensburg schießt pro Jahr über eine Million Euro für den Betrieb des Seniorenheimes zu.