Neuregelung der Parkordnung am Sarchinger See

Seit kurzem sind drei neue Parkscheinautomaten an der Nordwest-, Nordost- und Südwestzufahrt des Sarchinger Sees angebracht. Damit einher geht eine Neuregelung der dortigen Parkordnung, informiert der Verein für Naherholung im Raum Regensburg e.V. als Grundstückseigentümer und Betreiber des Erholungsgebiets Sarchinger See. Bisher habe man Parksündern und Falschparkern lediglich die „gelbe Karte“ gezeigt, ab Mittwoch, 13. Juni, werden diese jedoch zur Kasse gebeten, so Elisabeth Sojer-Falter, Geschäftsführerin des Naherholungsvereins. Neue Hinweisschilder weisen die Badegäste auf die geänderte Parksituation am Sarchinger See hin. Der Verein für Naherholung hat in Kooperation mit der Gemeinde Barbing den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz zur Verkehrsüberwachung beauftragt.

 

Parkgebühren bleiben unverändert

Die Parkgebühren in Höhe von 2,50 Euro pro Fahrzeug bleiben unverändert. Auch die Parkzeiten sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Motorradfahrer parken gebührenfrei; ebenso die Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte, sofern die gültige Karte gut sichtbar im Auto hinterlegt ist.

 

Informationen zum Naherholungsverein

Der Verein für Naherholung im Raum Regensburg e.V. ist neben dem Roither und Guggenberger See Grundstückseigentümer und Betreiber des Erholungsgebiets Sarchinger See. Als gemeinsame Aufgabe von Stadt und Landkreis Regensburg wurden unter dem Dach des Naherholungsvereins naturnahe Erholungsangebote geschaffen, die primär den Erholungssuchenden der Region Regensburg zugute kommen. Das 38,5 Hektar große Naherholungsgebiet „Sarchinger See“ liegt zwischen den Ortschaften Sarching und Friesheim und ist für Erholungssuchende jeden Alters ein attraktiver Anziehungspunkt.

 

Kontakt

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Vereins für Naherholung unter der Tel. 0941 4009-615 oder per Mail an naherholungsverein@lra-regensburg.de gerne zur Verfügung.

Bildunterschrift: Am Sarchinger See gibt es eine Neuregelung der Parkordnung 

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