Neues Recyclinggesetz – Verbesserung oder Schrott?

Seit dieser Woche müssen Online-Händler alte Elektrogeräte von uns, den Kunden, kostenlos zurücknehmen.
Egal ob Fön oder altes Handy – alles was kleiner als 25 cm ist fällt automatisch unter das neue Recyclinggesetz. Große Geräte, wie Waschmaschinen, müssen auch kostenlos zurückgenommen werden. Aber nur, wenn man dafür beim entsprechenden Händler eine neue kauft.

Damit sollen wir Verbraucher uns zum Teil den Weg zum Wertstoffhof und damit Sprit, Zeit und Geld sparen.
Stefan Reng vom Elektrofachhandel Expert-Reng in Kelheim und Neustadt bietet seine Produkte online und im Geschäft an. Für normale Elektronikgeschäfte gilt das neue Recycling-Gesetz schon seit Herbst. Stefan Reng merkt, dass die Leute die neue Recycling-Möglichkeit gut nutzen:
„Unser Service wird von den Leuten wahrgenommen. Da wir ein stationärer Handel und ein Familienunternehmen sind legen wir sehr viel Wert auf Service. Wenn bei uns Geräte gekauft werden, werden die von uns geliefert und die alten Geräte in der Regel auch kostenlos entsorgt.“

Die Kunden wollen auf dem neuen Weg vor allem eins loswerden:
„Vor allem Großgeräte werden entsorgt. Waschmaschinen selber zu entsorgen ist dann doch etwas komplizierter. In der Regel sprechen wir hier von Haushaltsgeräten, zum Beispiel Waschmaschinen, Herde und Kühlschränke. Solche Geräte werden in der Regel am häufigsten zurückgegeben. Kleingeräte dagegen werden meist vom Kunden selber über den Wertstoffhof entsorgt.“

Seit dieser Woche können Sie also kleine Elektrogeräte bis 25 cm Seitenlänge kostenlos über Online-Elektrohändler in Deutschland entsorgen lassen. Auf der entsprechenden Internetseite der Händler kann man sich in der Regel dazu ein Formular ausdrucken. Das heißt, Sie müssen seltener zum Wertstoffhof fahren, dafür werden aber bestimmt noch mehr Pakete durch die Gegend geschickt. Hat also alles Vor- und Nachteile.