Neue Regeln für Rettungsgasse

Mit dem neuen Jahr gibt’s wieder einige Änderungen, auch im Straßenverkehr: Am Steuer mit dem Handy telefonieren kostet statt 60 Euro jetzt 100 Euro, die Gigaliner, also Riesenlaster dürfen auf unsere Straßen und auch bei der Rettungsgasse ändert sich was.

In der Vergangenheit hat es mit den Rettungsgassen immer wieder Verwirrung gegeben – Autofahrer fragten sich oft: „Wo muss ich eigentlich genau hin?“ Das ist jetzt so geregelt: Die Rettungsgasse auf Autobahnen ist künftig prinzipiell zwischen der linken Spur und den übrigen Fahrstreifen zu bilden und zwar egal, wie viele Fahrstreifen es sind. Einfach ausgedrückt: Links fährt links und alle anderen möglichst weit rechts. Das gilt übrigens nicht erst bei Stillstand des Verkehrs, sondern bereits wenn der Verkehr stockt, müssen Auto – und Brummifahrer eine Rettungsgasse bilden. Bei zweispurigen Strecken wie Bundesstraßen gilt: Alle fahren an den Rand, die Rettungsgasse führt durch die Mitte.

Es drohen Bußgelder, wenn man keine Rettungsgasse bildet: Allerdings sind diese Bußgelder in Deutschland noch recht moderat: Wer keine Gasse bildet oder einem Rettungsfahrzeug nicht sofort Platz macht, der muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Ganz anders sieht das bei unseren Nachbarn in Österreich aus, dort sind die Strafen drakonisch: Um die 2.000 Euro kostet es, wenn man keine Rettungsgasse bildet. Und in Österreich klappt das mit der Gasse übrigens vorbildlich.

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