Neue Datenschutz-Grundverordnung der EU tritt in Kraft

Sie haben bestimmt auch in den letzten Tagen Hinweise von ihren Newslettern oder Social Media Plattformen bekommen, mit der Aufforderung der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung einzuwilligen. Und genau die tritt ab dem 25. Mai in Kraft. Solche Datenschutzerklärungen sind für uns Laien oft völlig unverständlich und einfach nur viel Text. Dann kommt Verunsicherung, Verwirrung und Angst, vor allem bei uns Usern. Dabei ist das total unbegründet, für Privatpersonen ändert sich gar nicht so viel: Eine der wichtigsten Änderungen für den Verbraucher letztendlich in der Datenschutz-Grundverodnung ist, dass Unternehmen den Verbrauchern deutlicher und klarer und einfacher erklären müssen, was mit ihren personenbezogenen Daten getan wird und zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden sowie ob die Daten weiter gegeben werden. Die Besonderheit: Das Gesetz gilt jetzt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die Dienste anbieten, bei denen persönliche Daten gespeichert werden, wie z.B Google, Facebook oder Amazon. Wenn Firmen das Gesetz nicht einhalten und persönliche Daten weitergeben, drohen hohe Geldstrafen. Diese orientieren sich an der Größe des jeweiligen Unternehmens. Für Privatpersonen gilt das aber nicht. Trotzdem gibt es ein paar Tipps, die Sie beachten sollten:

1) Prüfen Sie gut, ob Sie wirklich Daten verarbeiten lassen wollen.

2) Sind Sie im Internet bitte genauso vorsichtig, wie Sie es im realen Leben sind.

3) Sie haben jetzt die Möglichkeit transparenter zu verstehen und zu sehen, auch welche Daten verarbeitret werden.

4) Nutzen Sie Ihre Rechte!!! Wenn Sie nicht mehr wollen, dass jemand Ihre Daten verarbeitet, lassen Sie die Daten löschen.

Haben sie dennoch das Gefühl ihre Daten nicht gelöscht wurden, dann können sie sich kostenlos an entsprechende Behörden wenden, wie das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht im mittelfränkischen Ansbach.

© charivari/ks