Namens-Urteil aus Regensburg bestätigt

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat ein kurioses Urteil aus Regensburg bestätigt. Ein getrennt lebendes Elternpaar hatte sich über den Namen für ein Kind gestritten. Der Mann stammt aus Indien und wollte, dass seine Herkunft im Nachnamen des Kindes erkennbar ist. Die Regensburger Richter hatten aber entschieden, dass das Kind den Nachnamen der deutschen Mutter bekommt, der Vater über den zweiten Vornamen entscheiden darf. Das hat jetzt auch das Oberlandesgericht so bestätigt.