Nach Unwetter Hilfe für Landwirte

Um nach den schweren Unwettern der letzten Wochen Engpässe bei der Tierfutter-Versorgung zu vermeiden, gelten ab sofort Ausnahmeregelungen für die betroffenen Betriebe. Nach Angaben des bayerischen Landwirtschaftsminsteriums dürfen sie ab sofort brach liegende Flächen oder Feldränder beweiden lassen und Futter anbauen. Diese Regelung gilt für ein gutes Dutzend bayerischer Landkreise, darunter Rottal-Inn, Cham, Regen, Freyung-Grafenau und Kelheim.