Oberstaatsanwalt: Regensburger Trittbrettfahrer drohen bis zu drei Jahre Haft

Der mutmaßliche Trittbrettfahrer, der gestern mit einer Internet-Einladung in Regensburg für viel Unruhe gesorgt hat, stammt hier aus der Region. Nähere Details zur Person und zum Motiv sind aber noch nicht bekannt. „Wir haben einen Verdächtigen ermittelt, der aus dem Raum Regensburg stammt“, erklärte Oberstaatsanwalt Theo Ziegler heute Nachmittag auf Anfrage. Wie alt diese Person ist, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt und welches Motiv hinter der Einladung steckt, dazu wollte Ziegler heute nichts sagen. Weil der Wortlaut der facebook-Einladung fast der selbe sei wie der des Münchner Amokläufers, stehe laut dem Oberstaatsanwalt der Paragraph 126 im Raum: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat. Dafür gibt es bis zu drei Jahre Haft oder Geldbuße. Ob auch die Kosten für den Polizeieinsatz an den Regensburg Arcaden in Rechnung gestellt werden, sei Sache der Polizei, so Ziegler weiter.