Mitarbeiter der JVA Straubing werden über jüdische Kippas aufgeklärt

Nach einem Streit um die jüdische Kopfbedeckung Kippa hat das Justizministerium die Mitarbeiter der JVA Straubing über Kleidungsvorschriften in bayerischen Gefängnissen aufgeklärt. Aus Gründen der Sicherheit ist bei Gefängnisbesuchen das Tragen von Hüten und Caps ausdrücklich nicht gestattet, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Damit soll verhindert werden, dass nicht genehmigte Gegenstände in die Anstalt gebracht werden. Das Tragen einer Kippa ist dagegen zulässig, weil lediglich der Hinterkopf bedeckt ist.
Terry Swartzberg von der Initiative Stolpersteine für München hatte sich in einem offenen Brief bei Bayerns Justizminister Bausback beschwert, weil er bei einem Besuch der JVA Straubing gezwungen worden war, seine Kippa abzunehmen. Die mit der Kontrolle befasste Bedienstete sei versehentlich davon ausgegangen, dass eine Kippa als Cap zu betrachten sei, teilte das Ministerium mit. Den Fall werde die JVA zum Anlass nehmen, die mit der Besuchskontrolle befassten Bediensteten nochmals dahingehend zu sensibilisieren, dass Kippas zulässig sind.