Mildes Urteil für Kleptomanin aus dem Kreis Kelheim

Das Landgericht Regensburg hat eine krankhafte Kleptomanin zu zwei getrennten Bewährungsstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die 25-jährige Studentin aus dem Landkreis Kelheim hatte bei ihren Beutezügen an der Universität und in Geschäften einen Schaden von rund 60.000 Euro verursacht. Neben den Bewährungsstrafen muss sich die Frau auch psychiatrisch behandeln lassen.