Lügen-DJ in Straubing verurteilt

Das Amtsgericht Straubing hat einen Disc-Jockey aus dem Landkreis Straubing-Bogen zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung. Der Mann hatte einer Sängerin vorgegaukelt, er könne ihr Aufnahmen in einem Münchner Tonstudio ermöglichen. Dafür kassierte er 1.500 Euro. Zu den Aufnahmen kam es aber nie. Weil der 34 Jahre alte Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft ist, kam für das Gericht eine Strafe auf Bewährung nicht mehr in Frage.