Luchs-Wilderer vor Amtsgericht Cham

Er soll einen streng geschützten Luchs gefangen und getötet haben: Ein Jäger aus Lohberg. Heute steht der 53-Jährige vor dem Amtsgericht Cham. Er ist angeklagt wegen einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Das sieht Geldstrafen oder sogar Gefängnis bis zu fünf Jahren für Wilderei vor. Der Prozessausgang wird von Naturschutzverbänden mit Spannung verfolgt. Sie hatten gestern in Regensburg eine Erklärung gegen Wilderei und Artenschutz-Kriminalität verabschiedet.