Lockerungen bei Maskenpflicht und Alkoholverbot in Amberg

Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass sich entsprechend einer am Freitag bekanntgegebenen Allgemeinverfügung ab Samstag, 29. Mai 2021, der räumliche Geltungsbereich für die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot verringert. Die Pflicht, eine den Mund und die Nase bedeckende Maske zu tragen, sowie das Verbot, Alkohol zu konsumieren, gilt von da an nur noch für den Bereich des Amberger Busbahnhofs sowie für das Bahnhofsgelände. Gleichzeitig erinnert die Stadt Amberg daran, dass Marktkunden und ihre Begleitpersonen an den Markttagen Mittwoch, Freitag und Samstag auch weiterhin verpflichtet sind, auf dem Marktgelände eine FFP2-Maske zu tragen.