Lebenslange Haftstrafe für Rentner aus der Oberpfalz

Keine Milde wegen des Alters: Ein 89-Jähriger muss lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Chemnitz verurteilt den aus der Oberfalz stammenden Rentner wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin.

Klares Urteil am Ende eines außergewöhnlichen Prozesses: Ein 89-jähriger Mann ist vom Landgericht Chemnitz wegen
Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Rentner aus Frankenberg im Landkreis Mittelsachsen seine ehemalige Lebensgefährtin am 22. März 2016 heimtückisch tötete. Dafür habe der aus der Oberpfalz stammende Mann ein stillgelegtes Auto präpariert und mit ihm das auf einem Moped fahrende Opfer von hinten gerammt. Die Frau stürzte und erlag am Tag darauf im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

„Das ist eine sehr außergewöhnliche Tat“, sagte die Richterin. Der Angeklagte habe keine Zeichen von Unrechtsbewusstsein gezeigt. Karl O. muss mehr als 16 000 Euro Schmerzensgeld an eine der drei Töchter
des Opfers zahlen und alle Kosten des Verfahrens tragen. Darüber hinaus können weitere Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen gestellt werden. Die Verteidigung kündigte an, eine Revision zu prüfen.

Als die Vorsitzende Richterin Simone Herberger die Urteilsbegründung verlas, ließ sie keinen Zweifel daran, wie abscheulich das Gericht die Tat fand. Der Angeklagte habe der Frau nach einer Chorprobe aufgelauert. Mit 65 Kilometer pro Stunde habe er dann seine ehemalige Freundin gerammt, die auf ihrem Moped mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Nach dem Sturz sei die Frau mit ihrem Zweirad 40 Meter über den Asphalt geschlittert.

Der Mann sei in einem Alter, in dem man davon ausgehe, dass das Lebenswerk vollbracht ist, sagte die Richterin. Und sie frage sich, wie man einen Menschen auf so üble Art und Weise umbringen könne, den man geliebt habe und mit dem man zusammenleben wollte. Der Verurteilte verließ den Gerichtssaal wie beim Hereinkommen – in
Handschellen. Frühestens in 15 Jahren könnte er aus dem Gefängnis kommen.

In seinem rund 45-minütigen Plädoyer stellte Staatsanwalt Stephan Butzkies fest: „Wir haben ein ganzes Füllhorn an Beweisen.“ Zum Tatablauf bemerkte er: „Das ist glatter Mord.“ Zudem ging Butzkies auf den Charakter des Angeklagten ein, der laut einem Gutachten „die Bereitschaft zur Grenzüberschreitung“ habe. Nach seiner Ansicht sei
Karl O. nicht zur Empathie fähig, besserwisserisch und ichbezogen. Das sei ein Wesenszug und keine Alterserscheinung.

Der Verteidiger machte hingegen Widersprüche und Fehler bei Gutachten geltend und stellte zeitliche Abläufe infrage. Dazu bemerkte die Vorsitzende Richterin: „Die Kammer hat überhaupt keine Zweifel. Die Kette von belastenden Beweisen ist ungewöhnlich lang und dicht.“