Lebenslänglich für Straubinger Schubladenmörder

Wegen Mordes mit einer Schublade an seinem Schwiegervater ist ein 39-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Regenburg war am Donnerstag davon überzeugt, dass er dem 62-Jährigen im Dezember in Straubing bei einem Streit um Geld die Holzschublade mehrfach auf den Kopf geschlagen und mit einem abgesplitterten Holzteil auf ihn eingestochen hatte. Der Schwiegervater sei wegen der Stichverletzungen und Schlägen auf den Kopf gestorben.

Das Gericht sprach von einem „Verdeckungsmord“. Der Mann habe die Attacke sowie die Veruntreuung von rund 10.000 Euro verschleiern wollen, die er von dem Schwiegervater bekommen und nicht zurückgegeben hatte. Der Mann hatte im Prozess die Tat eingeräumt und angegeben, er habe aus dem Affekt heraus gehandelt.

Der Angeklagte wie auch die Angehörigen folgten dem Urteil mit versteinerten Mienen. Die Tochter des Ermordeten und Ex-Frau des Angeklagten war Nebenklägerin.

Der Schwiegervater hatte seiner Tochter und ihrem damaligen Mann einen Betrag von rund 20.000 Euro übergeben, um das Geld zu verwalten und dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen. Doch der Schwiegervater bekam von dem Paar nur 10.000 Euro zurück. Den Rest hatte der Mann laut Gericht zeitweise in Wertpapieren angelegt und hatte damit auch eigene Schulden bezahlt haben.

Über dieses Geld war es zum Streit gekommen. Der Schwiegervater hatte laut Urteilsbegründung gedroht, die Tochter über die ganze Sache zu informieren. Der Angeklagte habe sich in der Befürchtung, dies könnte die Ehe gefährden, entschlossen, den Schwiegervater zu töten. Habgier – wie von der Staatsanwaltschaft angenommen – sah das Gericht nicht als tatbeherrschendes Motiv.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Die Vertretung der Tochter hatte zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. Die Verteidigung ging hingegen von Totschlag aus, sie hatte auf vier Jahre Haft plädiert.