„Landshuter Hochzeit“ ist immaterielles Kulturerbe

Die „Landshuter Hochzeit“ ist als immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet worden. Bayerns Kunstminister Ludwig Spaenle
(CSU) verlieh dem Veranstalterverein „Die Förderer“ am Mittwoch eine entsprechende Metalltafel, wie das Ministerium mitteilte. „Die Landshuter Hochzeit zählt durch ihre hervorragende Bedeutung für die Stadt Landshut und seine überregionale Ausstrahlung zweifelsohne zu den bekanntesten historischen Festspielen“, betonte Spaenle.

Die Landshuter Hochzeit wird alle vier Jahre gefeiert, in diesem Jahr vom 30. Juni bis 23. Juli. Bei dem Fest wird die Vermählung des Landshuter Herzogsohns Georg mit der polnischen Königstochter Hedwig im Jahr 1475 nachgespielt. An jedem der vier Wochenenden zieht dabei ein großer Festzug durch die Altstadt mit etwa 2400 mittelalterlich
gekleideten Figuren vom Kaiser bis zum Bettler. Für die Figuren dürfen sich nur Menschen aus Landshut und dem Landkreis bewerben. Die wichtigste Rolle, die der Königstochter Hedwig, darf ausschließlich von einer Landshuterin besetzt werden.
 
Zum immateriellen Kulturerbe zählen mündlich überlieferteTraditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche und Feste, Wissen um Natur und Universum sowie traditionelle Handwerkstechniken. Der Freistaat hat 2015 ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis eingerichtet, um den kulturellen Reichtum in Bayern angemessen zu würdigen. Dieses Landesverzeichnis umfasst bislang 25 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Landesteilen.