Landratsamt Kelheim informiert über geändertes Vorgehen bei Isolation

Mitteilung des Landratsamtes Kelheim:

Geändertes Vorgehen bei Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen

Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung zur Isolation positiv auf das Coronavirus getesteter Personen gehen wesentliche Änderungen einher. Ein Überblick:

1.   Für Verdachts- und Kontaktpersonen endet eine noch andauernde Quarantäneauflage mit sofortiger Wirkung. Künftig müssen sich diese Personengruppen nicht mehr in Quarantäne begeben. Kontaktpersonen wird jedoch weiterhin empfohlen, eigenverantwortlich Kontakte zu reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln gewissenhaft einzuhalten und auf Krankheitssymptome zu achten.

2.   Für positiv auf das SARS-CoV2-Virus getestete Personen besteht weiterhin eine Isolationspflicht, sobald diese über ihr positives Ergebnis Kenntnis erlangen. Die Isolation endet jedoch bereits nach Ablauf von 5 Tagen, falls 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Liegen nach dieser Zeit noch Symptome vor, so dauert die Isolation höchstens bis zum Ablauf von 10 Tagen an. Eine Abschlusstestung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch für Personen, die sich bereits am 12.04.2022 in Isolation befanden. Für die Erteilung eines Genesenennachweises ist die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 jedoch nach wie vor durch einen PCR-Test zu belegen.

3.   Beschäftigte in Einrichtungen, die vulnerable Personen behandeln oder betreuen, dürfen ihre Tätigkeit nach einer Infektion mit dem Coronavirus nur wiederaufnehmen, wenn sie einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (oder CT-Wert >30) bei dem Betreiber der Einrichtung vorlegen können. Ein selbst durchgeführter Schnelltest ist nicht ausreichend.

Aufgrund der Änderung der Bestimmungen und der Verkürzung des Isolationszeitraumes bittet das Gesundheitsamt um Verständnis, dass Isolationsschreiben vielfach erst mit Verzögerung eintreffen werden.