Landratsamt Cham gibt Regeln für das Bootfahren auf dem Regen raus

Kanufahrer und Paddler aufgepasst: Hier am Regen zwischen dem Blaibacher See und Chamerau geht das Bootfahrern künftig nur bei „grüner Ampel“. Die steht nicht am Fluss, sondern ist über die Internetseite des Landkreises abrufbar. Je nach Fluss-Pegel gibt es grünes Licht oder eben nicht. Alle Bootsfahrer müssen sich daran halten, auch die Vermieter. Mit der Ampelregelung sollen Flora und Fauna geschützt werden. Das Ein- und Aussetzen von Booten ist zudem nur an bestimmten Stellen erlaubt.

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