Landkreis SR hofft auf Entschädigung für Neuwahl

Der Landkreis Straubing-Bogen will nicht auf den Kosten für die Wiederholung der Kommunalwahl von 2014 sitzen bleiben. Wenn möglich, will man sich die 114.000 Euro von einem Unternehmer aus Geiselhöring wiederholen. Er ist der Wahlfälschung verdächtig, mehrmals sollte der Mann deshalb schon vor Gericht erscheinen, er war aber stets verhandlungsunfähig. Seine Anwälte sagen, dass der Landkreis gar keinen Anspruch auf Wiedergutmachung habe, da alles verjährt sei. Das sieht man im Straubinger Landratsamt anders.