Landkreis Schwandorf: Neues Überschwemmungsgebiet im Städtedreieck

Das Wasserwirtschaftsamt hat hier zwischen Burglengenfeld und Teublitz die Naab neu vermessen und ein neues Überschwemmungs-Gebiet festgelegt. Dort darf künftig nicht gebaut werden, außer, es handelt sich um Bauwerke, die dem Hochwasserschutz dienen, wie Dämme oder Pegelhäuschen. Auch Veränderungen an der Landschaft wie ein Erhöhen oder Vertiefen sind verboten. Erfasst wurde das neue Überschwemmungsgebiet zwischen den Flusskilometern 26 und 41. Dort tritt die Naab bei Hochwasser regelmäßig über die Ufer.

S. Hermann & F. Richter auf Pixabay, © S. Hermann & F. Richter auf Pixabay