Der Landkreis Kelheim kann seine Pläne für den Hochwasserschutz der Gemeinde Staubing fortsetzen. Er muss aber eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung für eine Kiesinsel in der Donau nachreichen. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungs-gerichtshof angeordnet. Diese Kiesinsel war nach Meinung der Richter nicht ausreichend berücksichtigt worden. Geklagt hatte der Landesbund für Vogelschutz, er wollte die komplette Maßnahme stoppen, scheiterte damit aber vor Gericht.
Landkreis Kelheim muss Pläne für Hochwasserschutz nachbessern