Teichwirte in den Landkreisen Cham und Schnwandorf können vorsichtig aufatmen: Ihre Landkreise gehören zu den Gebieten in der Oberpfalz, in denen Fischotter künftig gefangen, vertrieben oder – als ultima ratio – auch abgeschossen werden können. Vorausgesetzt ist, dass sie so viele Fische fressen, dass der Teichwirt in seiner Existenz gefährdet ist. Oberpfalzweit ist die Zahl der Fischotter, die entfernt werden können, begrenzt: Pro Jahr dürfen es nur 23 Tiere sein. Das ist im neuen Fischotter-Management der Regierung jetzt so festgelegt worden.
Landkreise Cham und Schwandorf: Fischotter dürfen vertrieben oder sogar abgeschossen werden
