Landgericht Regensburg spricht Heilpraktiker frei

Das Landgericht Regensburg hat einen Heilpraktiker vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Er war in erster Instanz vom Amtsgericht Kelheim zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er eine Krebs-Patientin nicht zum Arzt geschickt hatte. Die Frau starb. Das Regensburger Landgericht sah es aber nicht als erwiesen an, dass die Frau bei ärztlicher Behandlung länger gelebt hätte. Deswegen habe es „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden.