Landgericht Regensburg: Mordprozess endet mit einjähriger Jugendstrafe

Das Landgericht Regensburg hat einen wegen Mordversuchs angeklagten 19-Jährigen lediglich wegen Nichtanzeige
einer geplanten Straftat und Falschaussage zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in einem Obdachlosenheim gemeinsam mit einem 23-Jährigen einen Macheten-Angriff auf das gegenüberliegende Asylbewerberheim geplant zu haben.

Der 23-Jährige war vom Schwurgericht wegen versuchter Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Im Prozess gegen den 19-Jährigen kam die Jugendkammer am Donnerstag zu dem Urteil, es habe keinen gemeinsamen Tatplan gegeben. Der 23-Jährige habe gerufen: „Ich geh‘ rüber und steche einen
Asylanten ab.“ Ob der 19-Jährige diesen Ruf überhaupt registriert habe, sei unklar. Allerdings hätte er die Polizei alarmieren müssen, als sein Bekannter mit der Machete zur Asylunterkunft lief. Der Staatsanwalt hatte den 19-Jährigen mit einem IQ unter 70 wegen Allgemeingefährlichkeit in die Psychiatrie einweisen lassen wollen. (dpa)