Landgericht Regensburg hebt Haftbefehl gegen Bayern-Ei Chef auf

Das Landgericht Regensburg hat den Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer der niederbayerischen Firma
Bayern-Ei aufgehoben und seine Entlassung angeordnet. Die zuständige Kammer sieht keine Fluchtgefahr mehr: Der Mann müsse derzeit jedenfalls nicht mehr mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe in einer Höhe rechnen, die einen Fluchtanreiz böte, teilte das Gericht am Freitag mit.

Dem 45-Jährigen war vorgeworfen worden, von März bis Dezember 2014 die Auslieferung von Eiern der Güteklasse A veranlasst zu haben, obwohl mehrfach Salmonellen-Verunreinigungen nachgewiesen worden waren. In der Folge sollen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in Österreich 78 Personen an Salmonellen-Infektionen erkrankt sein, in
einem Fall mit tödlichem Verlauf. Nach Ansicht des Gerichts gibt es jedoch keinen gesicherten Nachweis, dass dieser Patient wirklich wegen einer durch Bayern-Ei verursachten Salmonellen-Infektion starb.
Im Übrigen sei nur in 17 Fällen derselbe Erregertyp nachgewiesen worden, wie er bei Bayern-Ei gefunden wurde.