Landgericht Regensburg beschäftigt sich mich Klage eines Häftlings der JVA Straubing

Das Landgericht Regensburg muss sich erneut mit der Klage eines Häftlings der JVA Straubing beschäftigen. Der Mann ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die monatliche Gebühr für das Fernsehgerät in seiner Zelle auf drei Euro verdoppelt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Häftling Recht gegeben und den Fall an das Regensburg Landgericht zurück verwiesen. In der Begründung heißt es, dass Häftlinge zwar an den Kosten für Radio und Fernsehen beteiligt werden dürfen, die Pauschale darf die tatsächlichen Kosten aber nicht übersteigen.