Eltern mit „Schnupfenkindern“, Angehörige von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, und Andere, die Anspruch auf einen Antigenschnelltest haben, können jetzt auch ins Testzentrum des Landkreises kommen. Ab 2. November 2021 greift dieses Angebot über einen kostenfreien Antigenschnelltest am Testzentrum in der Altmühlstraße 1, direkt neben dem Landratsamt.
Die Verantwortlichen im Landratsamt haben nachfolgend Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema formuliert.
Welche Personengruppen haben Anspruch auf kostenlose Testung mittels Antigen-Schnelltest?
· Kinder bis zum zwölften Lebensjahr (bis maximal drei Monate nach dem zwölften Geburtstag)
· Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können, insbesondere Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft
· Personen, die sich aus medizinischen Gründen in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen konnten
· Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen Corona teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
· Besucher von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
· Beschäftigte in einer Pflegeeinrichtung, Klinik, einem ambulanten Pflegedienst oder Dienst der Eingliederungshilfe, einer Obdachlosenunterkunft oder einer Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern (§4 TestV)
· leicht symptomatische Kinder (sogenannte „Schnupfenkinder“)
· bis zum 31. Dezember 2021: Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag)
· bis zum 31. Dezember 2021: Schwangere
Die jeweiligen Nachweise zum Anspruch sind vom Testwilligen mitzubringen.