Kontaktreduzierung bei der Stadt Regensburg

Entsprechend dem Appell der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020, den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bundesweit umzusetzen, schließt die Stadtverwaltung vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021, also für insgesamt vier Arbeitstage, alle Dienststellen mit Ausnahme der Bereiche der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise Feuerwehr, Bestattung, Inobhutnahmestelle, Winterdienst, Müllabfuhr oder Klärwerk. Auch der Recyclinghof bleibt zu den üblichen Zeiten geöffnet.

Die Verwaltung öffnet wieder nach den Feiertagen am 4. Januar 2021.

In einzelnen Ämtern werden für besonders dringende Fälle Notfallnummern eingerichtet. Diese werden gegebenenfalls auf den Websites der betreffenden Ämter und Dienststellen – erreichbar über www.regensburg.de – direkt bekannt gegeben.

Eingeschränkter Publikumsverkehr während des Lockdowns
Auch außerhalb der kompletten Schließung schränkt die Stadt den Publikumsverkehr in der Zeit des Lockdowns bis zum 10. Januar 2021 drastisch ein.

Die Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung soll in dieser Zeit vorranging telefonisch oder per E-Mail erfolgen. So kann geklärt werden, ob das Anliegen im persönlichen Kontakt oder auf andere Weise (z. B. online) bearbeitet werden kann.

Betroffen sind alle Bereiche der Stadtverwaltung, insbesondere die Bürgerbüros, das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, das Amt für Soziales, das Amt für Jugend und Familie, die Ausländerabteilung, das Standesamt und die Städtische Bestattung.

Aktuelle Infos zu den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden sich auf den Websites der jeweiligen Ämter und Dienststellen unter www.regensburg.de.