Klage gegen Floßfahrten auf der Donau abgelehnt

Ein Berufsfischer aus Eining im Landkreis Kelheim muss 120 Floßfahrten durch seine Gewässer dulden. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat heute eine Klage des Mannes gegen zwei Veranstalter von Floßfahrten auf der Donau zwischen Vohburg und Weltenburg abgewiesen. Er wollte erreichen, dass weniger Flöße fahren dürfen, als schon genehmigt sind. Das Gericht war aber der Meinung, dass die Interessen des Berufsfischer durch Auflagen ausreichend berücksichtigt wurden.

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