Kläger aus dem Landkreis Kelheim wird von Bundesrichtern gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Urteil die Rechte von unverheirateten Paaren gestärkt. Ein Mann aus dem Landkreis Kelheim sollte Unterhalt für seinen pflegebedürftigen Vater in Berlin zahlen, braucht das Geld aber für seine Lebensgefährtin und drei Kinder im Haushalt. Wäre er mit der Frau verheiratet, müsste er nicht für den Vater aufkommen, so aber schon. Gegen diese aus seiner Sicht ungerechte Behandlung zog der Mann bis vor den Bundesgerichtshof und bekam heute im Prinzip Recht. Endgültig entscheiden muss in dem Fall aber das Oberlandesgericht Nürnberg. In dem Verfahren geht es um 15.000 Euro, die das Land Berlin von dem Kläger fordert, weil es die Differenz zwischen den Heimkosten und den Zahlungen der Pflegeversicherung ausgleicht.