Kelheimer Mörder beharrt auf Entschädigung

Ein verurteilter Sexualmörder verlangt vom Freistaat Bayern Schadensersatz in Höhe von 44 500 Euro. Grund sei die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung im Jahr 2008 kurz vor der Haftentlassung, betonte der Anwalt des Mannes am Mittwoch vor dem Landgericht Regensburg. Eine gütliche Einigung lehnten beide Parteien ab. Damit kommt es wohl zu einem längeren Verfahren. Nach Verbüßung der maximalen Jugendstrafe von zehn Jahren hatte das Landgericht Regensburg 2008 bei dem Mann nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt. Diese wurde 2011 vom Bundesverfassungsgericht gekippt, erst 2013 trat ein neues Gesetz mit verschärften Voraussetzungen für diese Art der Unterbringung in Kraft. Das Gericht hat nun zu prüfen, ob die Sicherungsverwahrung unter den neuen Vorgaben auch schon 2008 verhängt worden wäre.