Keine Einigung bei Corona-Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen

Bei der Frage nach einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr haben Bund und Länder keine einheitliche Linie gefunden. Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss in ihrer Schaltkonferenz lediglich, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei. Seit heute gibt es außerdem für die meisten keine kostenlosen Bürgertests mehr. Wer sich testen lassen will, muss jetzt selber dafür bezahlen.