Keine Böllerei rund um die Walhalla oder Schloss Prunn

Böllern in der Silvesternacht ist heuer nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Das liegt an der Corona-Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Tagsüber wären Raketen und Kracher theoretisch an Silvester und Neujahr erlaubt. Dem schiebt jetzt die Bayerischen Schlösserverwaltung einen Riegel vor. Sie hat im Umfeld ihrer Gebäude ein Feuerwerksverbot ausgesprochen, zum Beispiel für die Walhalla in Donaustauf oder für Schloss Prunn bei Riedenburg. Die Schlösserverwaltung will so verhindern, dass die historischen Gebäude durch Feuer beschädigt werden.