Keine Auswirkungen auf „Kleinen Grenzverkehr“ ab Freitag

Aus Sorge vor der Deltavariante des Coronavirus verschärft unser Nachbarland Tschechien ab Freitag, 09. Juli, die Einreisebestimmungen. Wenn Sie hier vom Landkreis Cham aus über die Grenze fahren und länger bleiben wollen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und einen negativen Coronatest vorweisen können. Genesene und vollständig Geimpfte brauchen keinen Test. Der kleine Grenzverkehr zum Tanken oder einkaufen bleibt ohne Auflagen möglich. Auch Berufspendler sind von der Anmelde- und Testpflicht ausgenommen.

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