Kein Schadensersatz für „Joggerinnen-Mörder“ von Kelheim

Kein Schadenseratz für den „Joggerinnen-Mörder“ von Kelheim. Zu diesem Entschluss ist das Landgericht Regensburg heute Vormittag gekommen. Der Mann hatte vom Freistaat Bayern 44.500 Euro gefordert. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die Sicherungsverwahrung des Sexualmörders auch nach den strengeren Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht rechtskonform sei. Der verurteilte Mann hatte geklagt, weil kurz vor seiner Haftentlassung im Jahr 2008 nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Das war zum damaligen Zeitpunkt aber noch nicht rechtmäßig. Der heute 38-Jährige hatte im Sommer 1997 eine Joggerin in Kelheim erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen. Bis heute sitzt der „Joggerinnen-Mörder“ im Gefängnis. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann der Mann immer noch in Berufung am Oberlandesgericht Nürnberg gehen.