Eine Versicherung wollte heute vorm Oberlandesgericht München 100.000 Euro Schadensersatz vom Staat erstreiten. Anlass war die Sprengung eines Bomben-Blindgängers 2019 in Regensburg. Dabei wurden umliegende Gebäude beschädigt. Das hätte nicht sein müssen, argumentiert die Versicherung. Sie war bereits in erster Instanz mit der Schadensersatz-Forderung gescheitert, auch heute riet ihr die Zivilkammer des Gerichts, die Berufung zurückzunehmen. Tut sie das nicht, wird eine Entscheidung Ende Februar verkündet.
Kampf um Schadensersatz nach Blindgänger-Sprengung in Regensburg wohl erfolglos
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