„Joggerin-Mörder“ will Schadenersatz vom Freistaat

Ein Sexualmörder aus dem Landkreis Regensburg verklagt den Freistaat Bayern auf Schadensersatz. Heute verhandelt das Landgericht darüber. Der 37-Jährige will pro Monat Sicherungsverwahrung 500 Euro, insgesamt 33.000 Euro. Der Mann argumentiert so: Sicherungsverwahrung muss sich laut Bundesverfassungsgericht deutlich von einer Haftstrafe unterscheiden, was aber nicht der Fall war. Deshalb stehe ihm das Geld zu, so der Häftling. Der Mann hatte bei Kelheim eine Joggerin erwürgt und saß dafür zehn Jahre ab. Frei kam er nicht, weil Gutachter eine hohe Rückfall-Gefahr feststellten.