Inzidenzzahl im Landkreis Cham sinkt

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cham sinkt. Am heutigen Freitag liegt er mit 114,1 zum zweiten Mal unter 165. „Darin kommt auch das verantwortungsbewusste Verhalten der Menschen und die Solidarität mit den Mitmenschen zum Ausdruck“, so Landrat Franz Löffler, der sich heute verhalten optimistisch zeigt: „Sollte dieser Trend mindestens bis Montag anhalten, könnte am kommenden Mittwoch der Präsenz-oder Wechselunterricht in weiteren Schulen beginnen: die 1. bis 3. Klasse der Grundschulen und die Klassen 5 und 6 der Förderschulen.“ Die Schulen im Landkreis bereiten sich derzeit darauf vor, vom Distanzunterricht auf Präsenz- oder Wechselunterricht umzustellen. Das bewährte Gurgeltest-Verfahren an den Grundschulen wird auch in den neu hinzukommenden Klassen fortgeführt.

Der „Inzidenzschalter“ ist maßgebend

Dahinter steckt folgendes Prinzip: Bestimmte Regelungen wie zum Beispiel Präsenzunterricht, die Öffnung von Läden, Außengastronomie oder touristischen Angeboten richten sich nach dem 7-Tage-Inzidenzwert. Wenn ein festgelegter Wert an fünf Tagen unterschritten wird, treten am übernächsten Tag Erleichterungen in Kraft. Wird der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, gelten an übernächsten Tag wieder die strengeren Regeln. Für die jetzt noch geschlossenen Einzelhandelsgeschäfte heißt das zum Beispiel: Sollte die 7-Tage-Inzidenz auch noch am kommenden Montag unter 150 sein, ist ab Mittwoch „Click + Meet“ mit Termin und Test zulässig. Für die Außengastronomie im Landkreis gilt: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 100 liegt, kann am übernächsten Tag geöffnet werden. Die jeweiligen Zeitpunkte werden vom Landratsamt Cham bekanntgegeben. Die zugrundeliegenden Werte können auch auf der Homepage des Landkreises https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/ verfolgt werden.

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Das Landratsamt Cham weist auch darauf hin, dass Geimpfte und Genesene seit 6. Mai in Bayern und ab morgen im gesamten Bundesgebiet keinen negativen Test mehr vorlegen müssen (außer bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen), wo dies gefordert ist. Die nächtliche Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für geimpfte und genesene Personen. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten werden geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt. Geimpfte und Genesene sind auch allgemein von der Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie aus einem Risikogebiet wieder einreisen.  Kinder bis zum sechsten Geburtstag brauchen keinen Test.

Genesen ist, wer eine vorherige Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen kann. Als Nachweis gilt der PCR-Befund oder der Isolationsbescheid des Gesundheitsamtes. Dieser muss mindestens 28 Tage, höchstens 6 Monate zurückliegen. Als geimpft gilt, wer mit einem zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurde und über einen Impfnachweis verfügt. Als Impfnachweis gilt der Impfpass. Die abschließende Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für beide Gruppen gilt: Die Erleichterungen treten nur in Kraft, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mir SARS-CoV-2 auftreten und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen ist.

Info

Nähere Infos zu diesen und weiteren Themen rund um Corona sind auf der Homepage des Landkreises https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/ zu finden.