Internet Surfen bei der Arbeit: Darauf müssen Sie achten

Das haben wir doch alle schon mal gemacht:
Schnell mal private E-Mails am Arbeitsplatz checken, die neuesten Sportergebnisse nachlesen oder sogar online Klamotten bestellen. Aber Vorsicht! Das kann den Job kosten, wenn der Arbeitgeber es nicht erlaubt.

Wie ist das eigentlich rechtlich?
Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht: Was nicht erlaubt ist, ist erst Mal verboten. Problem bei vielen Unternehmen: Durch die private Internetnutzung können fiese Viren auf die Firmen-PCs gelangen und dann gibt’s Ärger. Wenn es eine klare Regel vom Arbeitgeber gibt, muss man sich dran halten! Das Landratsamt Cham zum Beispiel erlaubt seinen rund 400 Mitarbeitern das private Surfen in der Arbeit grundsätzlich nicht. Auch die Stadt Regensburg erlaubt das ihren rund 3.300 Mitarbeitern nicht. Im Landratsamt Schwandorf dagegen haben die Mitarbeiter eine Vereinbarung unterzeichnet, dass sie nur in ganz geringem Maße den Behörden-Computer privat nutzen.

Übrigens: Bei Verdacht darf der Arbeitgeber auch den Internetverlauf überprüfen
und gegebenfalls eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung aussprechen. Das hat gerade ein Urteil vom Landesarbeitsgerecht Berlin-Brandenburg bestätigt.

Gibt es keine Regelung fordern Sie eine. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Im Internet gibt’s dazu auch Muster-Betriebsvereinbarungen

Radio hören bei der Arbeit muss aber drin sein, finden wir. 😉 Hier gehts zum Charivari-Webradio. Viel Spaß!