In Regensburg startet der erste E-Scooter Verleih

Sie haben früh den Bus verpasst, das Auto springt nicht an oder das Radl hat einen platten Reifen…Ab sofort gibt’s in der Regensburger Innenstadt eine brandneue Lösung für das Ganze: Der E-Scooter-Hype ist nun auch in Regensburg angekommen – Sie wissen schon die Rollerähnlichen-Teile, die mit Strom aus der Steckdose fahren.

Ein Regensburger Start-Up mit dem Namen „Wave Mobility“ hat jetzt zirka 50 solcher E-Roller in der Regensburger Innenstadt aufgestellt. Für den einen ein Graus, für den anderen eine tolle Möglichkeit von A nach B zu kommen.

Sowie für Tobias, er engagiert sich zudem auch für ein nachhaltiges Regensburg. Er findet die E-Scooter toll und ist froh, dass es die jetzt in Regensburg gibt.

Im Bild: E-Scooter Tester Tobias und charivari-Reporterin Bente Pohlmann

Je nach Wochentag und Tageszeit variieren die Preise des E-Rollers. Im Schnitt sind es 25 Cent pro Minute, zum Parken – um etwa kurz einzukaufen oder Erledigungen zu machen, kostet dann 10 Cent pro Minute. Einfach die App „Wamo“ im App-Store downloaden, registrieren und dann kanns auch schon los gehen. Freie Scooter finden Sie ebenfalls über die App, ein Navigationssystem bringt Sie zum nächsten freien Scooter.

Alle Infos zur Handhabung und weitere wichtige Informationen finden Sie auch hier . Gerade läuft noch eine Art Test-Phase, wer Anregungen oder Verbesserungsvorschläge hat, kann sich auch gern bei dem Start-Up selbst melden.

In diesem Zusammenhang gibt das Polizeipräsidium Oberpfalz auch Sicherheits-Tipps für E-Scooterfahrer:

Was muss ich beachten?

E-Roller mit maximal 20km/h unterliegen der Versicherungspflicht. Diese wird durch die Anbringung einer Versicherungsplakette nachgewiesen. Ein Führerschein zum Fahren ist nicht erforderlich, der Fahrer muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein.

Die Polizei weist insbesondere darauf hin, dass es sich bei den Elektrorollern um Kraftfahrzeuge handelt. Das bedeutet, dass sämtliche Vorschriften wie beispielsweise zu den Promillegrenzen oder der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation, ebenso wie beim Führen von Pkws gelten. 

Wer also einen E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr fährt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen, die ein hohes Bußgeld, mehrere Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zur Konsequenz hat. Ab 1,1 Promille liegt weiterhin keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat vor, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Eine Straftat begeht auch, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen. Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.

Zu einem guten Schutz trägt das Tragen eines Helmes bei. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings rät die Polizei wie auch beim Fahrradfahren dringend zu dieser Schutzmaßnahme.

Des Weiteren ist Folgendes zu beachten:

  1. Fahren Sie immer einzeln hintereinander, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  2. Wenn vorhanden, benutzen Sie die Radwege! Gehwege sind nicht erlaubt.
  3. Nehmen Sie keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mit.
  4. Bringen Sie keinen Anhänger an und hängen Sie sich auch selbst nicht an ein anderes Fahrzeug.
  5. Fahren Sie nicht freihändig.

 

© charivari/bp