In Frankreich gilt Nachweispflicht für Restaurants und Cafés

In Frankreich sind seit Montag Restaurantbesuche und Zugreisen nur noch mit einem Nachweis über Corona-Impfung, Genesung oder einen negativen Test erlaubt. Die verschärften Gesundheitsregeln sollen zunächst für Erwachsene und bis Mitte November gelten.

Der negative Test darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Für Gesundheitspersonal gilt eine Impfpflicht. Bereits seit Mitte Juli wird der digitale Gesundheitspass in Kinos, Museen oder bei Großveranstaltungen verlangt. Zuvor hatte es in dem Land vergleichsweise lockere Regelungen gegeben.

Frankreich kämpft momentan gegen eine vierte Corona-Welle. Landesweit steckten sich zuletzt innerhalb sieben Tage auf 100.000 Menschen 230 an. Mittlerweile schießt die Zahl der Neuansteckungen nicht mehr so schnell in die Höhe wie noch im Juli.