Impfreihenfolge darf in Grenzlandkreisen zu Tschechien abweichen

Die Grenzlandkreise zu Tschechien können ab sofort von der Impfreihenfolge abweichen, wenn sie eine Corona-Inzidenz von über 100 haben.

„Wir müssen jede Option an der Grenze nutzen, weil es dort nur wenige Optionen gibt,“ sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Zustimmung zur Aufweichung  der starren Impfreihenfolge haben schon die Landräte von Freyung-Grafenau und Tirschenreuth signalisiert. Der Chamer Landrat Franz Löffler hatte die Region kürzlich als Pufferzone zum Hochrisiko- und Mutationsgebiet Tschechien bezeichnet.